| Verkehrsrechtschutz-Versicherungen - Infos zur Rechtsschutzversicherung |
Im Leben Recht zu haben und auch Recht zu bekommen sind leider zweierlei Dinge, denn häufig fehlen die finanziellen Mittel, um Anwaltskosten und Gerichtsgebühren - auch wenn diese nur vorab zu leisten sind - aus eigener Tasche zu begleichen und so die eigenen rechtlichen Interessen wahrnehmen zu können. Prozesse sind sehr häufig äußerst langwierig und kostenintensiv. Bedingt durch eine Flutwelle von neuen Gesetzen und Verordnungen jedes Jahr, wird es es dem Geschädigten zudem nicht leicht gemacht, die Aussichten auf Erfolg zu bemessen.
Im Allgemeinen lässt sich zudem in den letzten Jahren eine erhöhte Bereitschaft für Prozesse erkennen. Während früher Streitigkeiten möglicherweise ohne Anwalt und Gericht geklärt werden konnten, geht heute oft nichts mehr ohne Gerichtsurteil. Auch unter diesem Aspekt betrachtet, erscheint eine Rechtsschutzversicherung als sinnvoll.
Besteht ein von der Verkehrsrechtschutz versicherter Streitfall und hat dieser Aussicht auf Erfolg - unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer Kläger oder Beklagter ist -, leistet die Verkehrsrechtsschutzversicherung die mit der Interessen-Wahrnehmung verbundenen Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Verkehrsrechtschutz leistet neben Aufwendungen für den eigenen Anwalt und Gerichtskosten ferner Gebühren für den gerichtlich und eigens bestellten Sachverständigen sowie unter Umständen auftretende Reisekosten und - sofern der Versicherungsnehmer diese tragen muss - die Belastungen der Gegenseite.
Auch im Falle eines gerichtlichen Vergleichs beziehungsweise wenn der Versicherungsnehmer den Prozess schlussendlich verliert, tritt die Verkehrsrechtschutz-Versicherung üblicherweise ein. Ebenso gehören die Übernahme der anwaltlichen Beratungsgebühren bei friedlicher Einigung (ohne Prozess) sowie die Aufwendungen für außergerichtliche Schlichtungsverfahren in der Regel zum Leistungsumfang.
Die Verkehrsrechtschutzversicherung greift bei Streitfällen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstehen, sei es als Fahrzeugführer, Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer. Wobei sich der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Regelfall auf den Fahrzeugeigentümer beziehungsweise Fahrzeughalter bezieht. Wie bei allen Versicherungen existieren auch bei der Verkehrsrechtschutz diverse Ausschlüsse, darunter beispielsweise Bußgeldverfahren wegen Parkverstoßes, Streitigkeiten mit Mitversicherten oder der Versicherungsgesellschaft sowie Vorsatz.
Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen schließen in aller Regel den Versicherungsnehmer und außerdem berechtigte Fahrer und Insassen sowie Ehepartner, Lebenspartner (sofern im Vertrag benannt) und im Haushalt lebende Kinder ein, Letzere je nach Versicherungsbedingungen bis zur Volljährigkeit, Beendigung des Erststudiums / ersten Ausbildungsganges beziehungsweise bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
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