| Unfallversicherung - Infos zu den Leistungen der Unfallversicherungen |
Unfälle können jeden passieren und zwar schneller als man denkt. In Deutschland gibt es die gesetzliche Unfallversicherung, die als Zweig der Sozialversicherungen von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie von den Mitgliedsunternehmen finanziert wird. Dabei wird die Beitragshöhe von der durch die Träger veranlagten Gefahrenklasse, den gezahlten Arbeitsentgelten, Beitragsaufschlägen und Beitragsnachlässen bzw. der genutzten Fläche, der Art und Anzahl Tiere oder der Art der Pflanzen (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften) bestimmt. Doch die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in bestimmten Fällen und ist somit als Absicherung für den privaten Bereich unzureichend.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen pflichtversicherten Personenkreis, zu dem beispielshalber Angestellte, Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studenten und Kinder, sofern diese einen Kindergarten oder eine Tagesstätte aufsuchen, gehören. Dabei gilt aber nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz, der sich auf Arbeitsunfälle (Kausalität), Wegeunfälle und Berufskrankheiten bezieht. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet also im wesentlichen im Berufsleben und nicht in der Freizeit. Doch gerade in der Freizeit passieren durchschnittlich die meisten Unfälle. Hier hilft nur die Absicherung mit einer privaten Unfallversicherung.
Für Gesundheitsschäden, die aus einem Unfall innerhalb der Freizeit resultieren, tritt die private Unfallversicherung in Leistung und schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Besonders wichtig sind bei der privaten Unfallversicherung die Leistungen bei Invalidität infolge eines Unfalles. Dabei wird die Leistung durch die Versicherungssumme bestimmt, weshalb diese ausreichend hoch sein sollte und sich am Jahreseinkommen des Versicherten orientieren sollte.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherungen beziehen sich auf die so genannte Gliedertaxe, eine Liste, die den Grad der Beeinträchtigung bei vollständiger Funktionsuntüchtigkeit oder Verlust und die damit verbundenen Invaliditätsleistungen in Prozent wiedergibt und sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden kann. Angenommen bei einer vollständigen Gebrauchsminderung des Daumens (100%) beträgt der Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe 20% und die vereinbarte Versicherungssumme 100.000 Euro, dann liegt die Leistung der privaten Unfallversicherung regulär bei 20.000 Euro. Besteht jedoch nur eine teilweise Gebrauchsminderung des Daumens, angenommen von 50%, würde sich die Leistung der Versicherung auf 10.000 Euro reduzieren.
Angeboten werden von Unfallversicherungen auch Mehrleistungstarife, bei denen sich die Versicherungssumme ab einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung einmalig verdoppelt. Hätte man beispielsweise eine 100% Invalidität des Daumens, so wären damit von der privaten Unfallversicherung 40.000 Euro zu leisten.
Weitere Leistungen der privaten Unfallversicherung können je nach Vertrag eine monatliche Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Vorschussleistung bei schweren Unfallverletzungen, Todessfallleistung, kosmetische Operationen bis zu einer Maximalsumme, Dynamik, Prämienrückgewähr oder tauchtypische Gesundheitsschäden sein.
Für welche Einschlussleistungen man sich entscheidet, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Viele Selbstständige besitzen bereits eine separate bzw. in die private Krankenversicherung eingebundene Krankenhaustagegeldversicherung.
Vor dem Abschluss von Unfallversicherungen sollte man prüfen, welche individuellen Versicherungsausschlüsse, Leistungskürzungen und Risikozuschläge, zum Beispiel bei speziellen Sportunfällen oder Berufen (Sprengmeister, Piloten usw.).erhoben werden. Es werden außerdem verschiedene Unfallversicherungen offeriert, die nur bestimmte Risiken, vielmehr bestimmte Bereiche des Lebens abdecken, darunter die Insassenunfallversicherung und die Reiseunfallversicherung.
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