| Rürup Rente - Infos zur Rürup Basisrente und deren Regelungen |
In der Vergangenheit sorgte vor allen Dingen die gesetzliche Rente für die vollständige Finanzierung der Lebenshaltungskosten im Alter. Schon seit längerem macht sich jedoch bemerkbar, dass das Umlageprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung den heutigen Anforderungen nicht mehr 100%ig gerecht wird. War es früher möglich, zeitgleich die Rentenzahlungen durch Rentenversicherungsbeiträge der Erwerbstätigen zu decken, kristallisieren sich für die derzeitige Rentengeneration insbesondere aber für die Zukünftigen wachsende Finanzierungsprobleme heraus. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, zu nennen sind unter anderem die demographische Entwicklung innerhalb der Bundesrepublik und die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt - Stichworte sind Arbeitslosenquote, Lohngefüge und vorzeitiger Rentenbezug.
Gleichwohl kennt auch die Bundesregierung dieses Problem und versucht mittels Riester Rente und Rürup Rente (auch Basisrente genannt) - staatlich geförderte Produkte - den Bürgern die private Vorsorge mit Zulagen und Steuervergünstigungen „schmackhaft zu machen“. Die Rürup Rente bietet steuerliche Vorteile und ist damit vor allen Dingen für Personen mit entsprechender Steuerlast interessant.
Rürup Produkte sind klassische und fondsgebundene private Rentenversicherungen, die den staatlichen Förderkriterien gleichkommen. Förderfähige Rentenversicherungen sehen eine lebenslange, garantierte Rente vor, mit deren Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten begonnen werden darf.
Damit das angesparte Vermögen der Rürup Produkte tatsächlich zur Altersvorsorge bzw. zur Finanzierung des Lebens im Alter eingesetzt wird, ist eine vorherige Auszahlung ebenso nicht gestattet wie eine Beleihung des Versicherungsvertrages, die Pfändung innerhalb des Ansparzeitraumes oder die Anrechnung als Vermögen bei der Ermittlung von Arbeitslosengeld II.
Des Weiteren gilt die Rürup Basisrente als nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
Die klassische Rürup Rentenversicherung offeriert eine garantierte Mindestverzinsung, momentan beträgt diese 2,25% (2009). Weiterhin können Überschüsse die Ablaufleistung anheben, wobei der Schwerpunkt auf „können“ liegt, denn die Gesellschaften garantieren jene nicht.
Vergleichsweise höhere Renditechancen, dafür allerdings keine Mindestgarantieverzinsung, finden sich bei der fondsgebundenen Rürup Rentenversicherung, bei der die Sparanteile der Prämien in viel versprechende Investmentfonds fließen. Ein Mix aus Chancen und Sicherheit sind die fondsgebundenen Rürup Rentenversicherungen mit Garantie respektive mit der Anlage in Garantiefonds.
Darüber hinaus besteht für den Sparer die Option, Zusatzversicherungen in den Versicherungsvertrag einzuschließen, zum Beispiel eine Hinterbliebenenabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Anzumerken ist, dass wenn die Beiträge für jene unter 50% der Gesamtprämie liegen (also über die Hälfte auf die eigentliche Vorsorge entfällt), der Staat auch diese steuerlich begünstigt.
Die Beiträge zur Basisrente, wie die Rürup Rente auch genannt wird, können begrenzt als Sonderausgaben - Altersvorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Zu beachten sind dabei etwaige Ausgaben, die ebenfalls als solche gelten, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken mit vergleichbaren Leistungen.
2009 können 68% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, dieser Prozentsatz steigert sich von Jahr zu Jahr um 2 Prozentpunkte bis 2025, dann werden die Beiträge vollumfänglich berücksichtigt. Außerdem bestehen Höchstgrenzen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte, auch hier gilt die prozentuale Regelung (Jahr 2009 = 68%).
Ebenfalls schrittweise erfolgt die Besteuerung der späteren Rentenzahlungen. Für alle Rentenbezieher von 2009 gilt dabei lebenslang eine Steuerpflicht auf 58% der Rente, entsprechend dem persönlichen Steuersatz. Jährlich wird auch dieser Prozentsatz um 2 Prozentpunkte angehoben und zwar bis 2020, danach erfolgt eine Steigerung um 1 Prozentpunkt bis 2040 eine vollständige Besteuerung für dann aktuelle Rentenbezieher bzw. deren Rentenleistungen eintritt.
Nachfolgend können Sie einen Vergleich zur Rürup Basisrente durchführen. Vergleichen Sie die Leistungen der Rürup Rente kostenlos und unverbindlich.
|