| Reiserücktrittversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung |
Der Urlaub ist für die meisten Menschen die schönste Zeit im Jahr und sollte vor allem Ruhe und Erholung gewährleisten. Doch auch im Urlaub kann schnell mal etwas schief gehen und oft sind solche Vorfälle mit erheblichen Kosten für die Betroffenen verbunden. Das beginnt bereits vor Abreise, wo ein Reiseteilnehmer vielleicht erkrankt und nicht reisen kann. Ein Reiserücktritt sorgt mitunter für recht hohe Stornokosten, die von den Reiseteilnehmern zu tragen sind.
Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornogebühren, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund abgesagt werden muss, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung des Reiseteilnehmers oder weil eine Schwangerschaft besteht und die Reise nicht angetreten werden kann. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die Stornokosten – entweder ganz oder aber mit einem kleinen Selbstbehalt des Reiseteilnehmers, je nach Vertrag.
Wer nach dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung eine gebuchte Reise antritt und nach einigen Tagen wegen einer Krankheit abbricht, hat nach neuester Rechtsprechung keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises bzw. der entstandenen Stornokosten. Es gibt von einigen Versicherungen aber das Angebot einer Reiseabbruchversicherung, die in solchen Fällen zahlt.
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