| Private Haftpflichtversicherung und Vergleich der privat Haftpflicht |
Die Private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Der Begriff „Pflicht“ leitet sich daher ab, dass es in Deutschland grundsätzlich keine Begrenzung der Haftung von Privatpersonen gibt. Jede Privatperson ist daher verpflichtet für den vollen Schaden, welchen er verursacht hat, aufzukommen.
Die Private Haftpflichtversicherung sichert Privatpersonen in soweit ab, dass Sie Forderungen Dritter in Höhe der vereinbarten Deckungssumme begleicht. In Anbetracht dessen, was es kostet, wenn man aus Versehen z.B. den teuren Plasmabildschirm eines Bekannten beschädigt, ist es dringend ratsam diese Art der Versicherung abzuschließen.
Die Privat-Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer, sowie seine Familienangehörigen und auch im Haushalt beschäftigte Angestellte, gegen berechtigte Forderungen Dritter ab.
Schäden welche mutwillig verursacht wurden, oder aus Strafbaren Handlungen resultieren sind nicht versichert.
Wichtig für die Begleichung des Schaden von Seiten dieser Versicherung ist, dass der Schaden im privaten Bereich entstanden ist. Schäden welche aus beruflichen Tätigkeiten oder auch aus Tätigkeiten für Vereine so wie ehrenamtliche Tätigkeiten entstanden sind nicht versichert. Gegen derartige Schäden kann man sich gegebenenfalls über die Berufshaftpflichtversicherung sowie über Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung versichern.
Alle typischen Risiken des Haushalts sind durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Beschränkt haftet die private Haftpflichtversicherung für Schäden am Eigenheim oder an Mietwohnungen. Des Weiteren sind versichert, Schäden aus der Ausübung von Sportarten, mit Ausnahme bestimmter, wie z.B. die Jagd. Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Ziervögel sind versichert.
Größere Tiere, also Hunde Pferde etc. sowie Raub und Zugtiere müssen über eine Tierhaftpflichtversicherung separat verschert werden.
Man kann zwischen verschiedenen angebotenen Deckungssummen wählen. Es kann eine Deckungssumme für Personen und Sachschäden vereinbart werden, außerdem kann man vereinbaren, dass unterschiedliche Deckungssummen gelten.
Die Versicherungsbedingungen sind Maßgeblich nach den einheitlichen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) geregelt. Es gibt nur geringe Unterschiede der Versicherungsbedingungen einzelner Haftpflichtversicherungen.
Man kann sich gegen besondere Schäden zusätzlich versichern. Man kann sich gegen Schäden welche deliktunfähige Kinder verursacht haben versichern. Z.B. sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr, im Straßenverkehrt auch manchmal bis zum 10. Lebensjahr, nicht für Schäden haftbar. Das Bedeutet, dass die Versicherung nicht für die daraus entstandenen Schäden aufkommen muss, dies gilt aber nur wenn keine Aufsichtspflichtverletzung von Seiten der Eltern vorliegt. Also wenn ein Kind mit seinen Eltern spazieren geht und z.B. aus Wut eine Fensterscheibe einschmeißt sind die Eltern nicht Haftbar zu machen.
Es besteht allerdings eine Moralische Verpflichtung, z.B. gegenüber Freunden und Bekannten den Schaden zu regulieren. Auch kann man sich Gegengefälligkeitsschäden versichern, was meist sehr günstig ist. Wenn man jemanden beispielsweise beim Umzug behilflich ist, kann dieser für Schäden welche aus dem Umzug resultieren nicht haftbar gemacht werden, hierfür diese Art der Versicherung.
Nachfolgend können Sie einen Versicherungsvergleich zu Haftpflichtversicherungen durchführen. Vergleichen Sie die Leistungen und Preise für die private Haftpflichtversicherung und beantragen online die günstigste privat Haftpflicht!
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