| Lebensversicherungen - Rendite und Leistungen der Lebensversicherung |
Lebensversicherungen können als jene Policen verstanden werden, die als Versicherungsfall und damit als Leistungseintritt bestimmte Ereignisse respektive Risiken des menschlichen Lebens vorsehen. In diesem Zusammenhang sind vor allem das Langlebigkeitsrisiko und das Todesfallrisiko zu nennen, welche unter anderem bei der Risikolebensversicherung, der gemischten Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung eine wesentliche Rolle spielen.
Bei der mit dem Versicherer vereinbarten Leistung handelt es sich gewöhnlich um einen Kapitalbetrag, der einmalig oder in Form regelmäßiger Zahlungen an die versicherte Person oder einen zuvor festgelegten Bezugsberechtigten entrichtet wird.
Eine Lebensversicherung, deren Versicherungsfall ausschließlich der Tod der versicherten Person darstellt, ist die Risikolebensversicherung. Jene leistet die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten, für den Fall, dass der Versicherte innerhalb der Versicherungsdauer ablebt. Die Versicherungssumme ist üblicherweise konstant, denkbar ist aber auch die Vereinbarung einer mit der Zeit sinkenden Kapitalsumme, beispielhalber wenn die Risikolebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen fungiert. Außerdem ist die Umwandlung in eine Kapital bildende Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung unter Umständen eine Option.
Die Kapital bildende, private Rentenversicherung konzentriert sich auf das Langlebigkeitsrisiko des Versicherten und zahlt jenem bei Erreichen eines vereinbarten Lebensalters eine monatliche Rente, seltener wird die Versicherungsleistung als Einmalbetrag beglichen. Zuweilen gibt es die Option, zu Beginn einen Teil des Kapitals einmalig zu erhalten und den Rest als Rentenleistung. Wird der Rentenversicherungsvertrag durch den Staat gefördert als Riester-Rente oder Rürup-Rente besteht kein Wahlrecht, die Entrichtung in Form einer monatlichen Rente ist hier obligatorisch. Eine Auszahlung von bis zu 30% des Kapitals zum Rentenbeginn ist zumindest bei Riester-Verträgen möglich.
Die klassische private Rentenversicherung garantiert eine Mindestverzinsung von 2,25% auf den Sparanteil (Stand 2009). Die durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse können die Ablaufleistung der privaten Rentenversicherung anheben, sind allerdings in der Höhe nicht feststehend.
Die fondsgebundene Rentenversicherung richtet sich bei der Investition der Sparanteile auf aussichtsreiche Investmentfonds, bietet daher im Verhältnis höhere Chancen aber keine Mindestverzinsung mit Garantie.
Je nach Ausgestaltung des Vertrages führt nicht nur das Erleben der versicherten Person, sondern auch deren Tod zu gewissen Leistungen der Gesellschaft. Verstirbt der Versicherte während der Einzahlphase erhält die bezugsberechtigte Person die geleisteten Beiträge plus die bis dato bestehenden Gewinnanteile oder sogar eine vertraglich festgelegte Summe. Für den Tod des Versicherten innerhalb der Rentenphase können Garantiezeiten bestimmt werden.
Darüber hinaus kann eine größere Kapitalsumme einmalig in den Vertrag eingezahlt werden statt monatlicher Prämien. Diese wird dann für den sofortigen oder späteren Rentenbezug eingesetzt.
Eine Leistung sowohl bei Erleben als auch bei Tod des Versicherten sieht regulär die gemischte, Kapitallebensversicherung vor. Jene wird als klassische Variante mit einer Garantiemindestverzinsung des Sparanteils von ebenfalls 2,25% (2009) und nicht gesicherten Überschüssen angeboten sowie als fondsgebundenes Modell. Fondsgebundene Kapitallebensversicherungen sehen aber zumindest eine garantierte, weil im Vertrag festgesetzte, Todesfallleistung vor.
Verstirbt die versicherte Person vor Ende des Versicherungsvertrages tritt der Versicherer gegenüber dem Bezugsberechtigten in Leistung. Bei Erleben erhält die versicherte Person die Ablaufleistung der Versicherung.
Weiterhin gibt es die gemischte Lebensversicherung auf verbundene Leben, ähnlich der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, mit wenigstens zwei versicherten Personen.
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