| Familienrechtsschutz Versicherung - Infos zur Rechtsschutzversicherung |
Die Welt von heute ist geprägt von vielerlei Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen. Häufig stehen hinter diesen Rechtsstreitigkeiten nicht einmal böse Absichten, sondern einfach nur die Unkenntnis über die aktuelle Rechtslage. Dies liegt auch an der Flut von neuen Gesetzen und Verordnungen, die jedes Jahr erlassen oder geändert werden. Wer in einen gerichtlichen Rechtsstreit verwickelt wird, der wird schnell feststellen, dass Prozesse langwierig und vor allem teuer sein können. Die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten müssen erstmal vorgestreckt werden und werden nur dann erstattet, wenn man den Rechtsstreit gewinnt, bei manchen Streitigkeiten nicht einmal dann. Hier hilft eine Rechtschutzversicherung, gerade bei Familien, wo mehrere Personen dem Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ausgesetzt werden.
Die Familienrechtschutz Versicherungen schließen in aller Regel den Versicherungsnehmer sowie Ehepartner, Lebenspartner (sofern im Vertrag benannt) und im Haushalt lebende Kinder ein, Letzere je nach Versicherungsbedingungen bis zur Volljährigkeit, Beendigung des Erststudiums / ersten Ausbildungsganges beziehungsweise bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Neben dieser Familienversicherung werden spezielle Singletarife offeriert.
Die Familienrechtsschutz übernimmt die Kosten bei einem versicherten Streitfall mit Aussicht auf Erfolg, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer Kläger oder Beklagter ist. Die Familienrechtschutzversicherung leistet für die mit der Wahrnehmung der Interessen des Versicherten verbundenen Kosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Bei diesen Kosten handelt es sich neben den Aufwendungen für den eigenen Anwalt und den Gerichtskosten auch um die Gebühren für einen möglicherweise gerichtlich bestellten Sachverständigen. Auch mögliche Reisekosten und im Falle, dass der Versicherungsnehmer diese tragen muss, auch die Belastungen durch die Gegenseite, denn sollte zwischen den Parteien ein Vergleich ausgehandelt werden oder der Versicherungsnehmer den Prozess verlieren, tritt die Familienrechtschutz Versicherung ein.
Zu den Leistungen der Familienrechtschutzversicherung gehören in der Regel auch die Übernahme der anwaltlichen Beratungsgebühren bei friedlicher Einigung ohne Prozess sowie die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.
Die Familienrechtschutz Versicherung wird meistens in Kombination angeboten und umfasst dann zum Beispiel den Bereich Schadensersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz im privaten Bereich sowie Arbeitsrechtsschutz (in reduzierter Form für Rentner und Pensionäre) und Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
Nachfolgend können Sie einen Familienrechtschutzversicherung Vergleich durchführen und die Leistungen der Familienrechtschutz kostenlos vergleichen.
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