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Grundsätzlich ist die Entscheidung für eine private Krankenversicherung eine Entscheidung fürs Leben.
Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Sie können bzw. müssen zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung bei Eintritt der Versicherungspflicht (diese tritt bei Angestellten ein, wenn das Jahresarbeitsentgelt unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt oder bei Arbeitslosigkeit).
Ab 2005 gilt dafür die Versicherungspflichtgrenze, die im Jahr 2008 für Angestellte 48.150,- € (bzw. mtl. 4.012,50 €) beträgt.
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