Ja, die private Krankenversicherung bietet Ihnen Kurkostentarife an. Sie setzen zumeist eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung
beim gleichen Versicherer voraus. Die Tarife sind entweder auf den Ersatz
der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes abgestellt.
Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.
In der gesetzlich Krankenkasse kann Ihnen eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur bewilligt werden. Bei ambulanten Kuren, die in der Regel bis zu drei Wochen dauern können, kann die Kasse einen Zuschuss für Verpflegung und Unterbringung bis zu 15 EUR täglich übernehmen. Reicht die ambulante
Kur nicht aus, kann die Kasse die Vorsorgemaßnahme in einer stationären Einrichtung erbringen. Hier trägt die Kasse die Kosten bis auf eine Zuzahlung von 25 EUR bzw. 20 EUR (neue Bundesländer) täglich für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In der Regel können die Kassen die Kuren nur alle drei Jahre gewähren. Die Notwendigkeit einer Kur wird in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Kassen geprüft.
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