Falls Sie später heiraten und Ihr Ehegatte nicht Kraft eigenen Einkommens krankenversichert ist, können Sie ihn in Ihrer privaten Krankenversicherung mitversichern.
In den ersten zwei Monaten nach der Heirat ist das ohne Risikoprüfung möglich, es wird aber ein separater Beitrag berechnet.
Alternativ kann Ihr Ehegatte weiterhin in seiner bisherigen (private oder gesetzliche) Krankenversicherung bleiben. Auch in diesem Fall wird ein separater Beitrag berechnet.
Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung, sowohl für einen Mann als auch für eine Frau finden Sie hier: Private Krankenversicherung Mann und Frau und Krankenkassenvergleich
Nachfolgend können Sie ein kostenloses Angebot und Vergleich zur Privaten Krankenversicherung anfordern.
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