Selbstverständlich, dazu kann und sollte ein Krankentagegeld mit der privaten Krankenversicherung vereinbart werden.
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Ab der siebten Woche sollte also ein Tagegeld mindestens in Höhe des Nettoeinkommens versichert werden.
Sinnvoll ist allerdings bei der privaten Krankenversicherung die Höhe des Tagegeldes so zu bemessen, das daraus zusätzlich die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung bezahlt werden können, da nach Wegfall der Lohnfortzahlung diese Beiträge vom Arbeitnehmer allein getragen werden.
Die private Krankenversicherung für Freiberufler
sollte so vereinbart werden, dass die Höhe des Krankentagegeldes auch bei längerer Krankheit den kompletten Verdienstausfall kompensieren kann. Eine individuelle Berechnung der sinnvollen Höhe des Krankenhaustagegeldes für die private Krankenversicherung für Freiberufler können Sie bei uns kostenlos und unverbindlich anfordern.
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