| Ja, der § 4 der Musterbedingungen für die Private Krankenversicherung lautet:
"Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. (Anmerkung: Versicherungsschutz endet in der Regel, wenn der Versicherte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat)
Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.
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