Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Krankenhaus eine Rechnung. Diese reichen Sie zur Erstattung an Ihre private Krankenversicherung weiter. Entsprechend den tariflich vereinbarten Leistungen bekommen Sie von der privaten Krankenversicherung den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise erstattet. Die Rechnungen vom Arzt - auch unbezahlte - müssen der Krankenversicherung im Original vorgelegt werden und spezifiziert sein.
Ist absehbar, das ein größerer Betrag fällig wird (z.B. bei einer stationären Behandlung), können Sie auch direkt mit dem Krankenhaus abrechnen lassen.
Die private Krankenversicherung überweist Ihnen in der Regel innerhalb von 14 Tage den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto, so daß Sie den Rechnungsbetrag bezahlen können, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen.
TIP: Bei kleineren Rechnungsbeträgen sammeln Sie diese und prüfen am Jahresende, ob sich eine Erstattung lohnt. Viele Private Krankenversicherungen zahlen nämlich eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in einem Kalenderjahr.
Beispiel:
Gesamte Kosten für Arzt Rechnungen und
Medikamente in einem Kalenderjahr: 1.000,-- EUR
abzgl. Selbstbehalt: 310,-- EUR
mögliche Erstattung: 200,-- EUR
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: 310,-- EUR
Wenn Sie die Rechnungen also nicht zur Erstattung einreichen, haben Sie 100,-- EUR mehr, weil die Rückerstattung bei Leistungsfreiheit höher ist, als der Erstattungsbetrag für Behandlungen
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