Versicherungsfreie Angestellte (Sie sind versicherungsfrei, wenn Ihr Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt) können zum Ablauf des übernächsten Monats ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Voraussetzung zum Wechsel ist in 2008 aber, daß man 3 Jahre über dieser Grenze gelegen hat. Auch gilt eine Mindestversicherungszeit, in der man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewesen sein muß.
Beispiel: Sie entschließen sich im Januar zu einem privaten Krankenversicherer zu wechseln. Zum 31. März können Sie dann die GKV kündigen und sich ab 01. April privat versichern. Ihr Einkommen muß 3 Jahre über der Versicherungspflichgrenze liegen (es gilt das Jahreseinkommen), dann können Sie die Gesetzliche Krankenversicherung kündigen.
WICHTIG: Senden Sie ein Kündigungsschreiben erst dann an die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie die Annahmebestätigung des privaten Krankenversicherers bekommen haben.
Eine Beratung zum Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt sich auf jeden Fall, denn die Änderungen der gesetzlichen Regelungen erfolgen fast im Halbjahrestakt. Mit folgendem Formular können Sie eine unverbindliche und kostenlose Beratung/Angebot zur PKV anfordern:
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