Die Privaten Krankenversicherungsunternehmen haben bei Krankenvollversicherungen auf Ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichtet.
Allerdings besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, z.B. wenn die Beiträge nicht bezahlt werden. Auch haben die privaten Krankenversicherer ein Rücktrittsrecht, wenn die versicherte Person Vorerkrankungen im Antrag nicht angegeben hat.
Bei Krankenzusatzversicherungen, z.B. Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie, aber auch der Versicherer den Vertrag zum Ablauf der Versicherungsjahres kündigen.
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