Selbständige, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Schulden nicht mehr zurückzahlen können, fragen sich natürlich, ob Ihre Altervorsorge gepfändet werden kann.
Die Rürup Rente ist derzeit die einzige Form der Altersvorsorge, die nicht gepfändet werden kann.
Anders als bei einer Kapitallebensversicherung ist das in einer staatlich geförderten Rürup Rente angesparte Kapital eines Selbständigen nicht pfändbar. Eine Kapitallebensversicherung hingegen muss bei Pfändung gekündigt und zur Schulden Tilgung herangezogen werden.
Diese ungleiche Behandlung der Kapitallebensversicherung zur Rürup Rente steht zwar zur Diskussion, doch durch den Regierungswechsel im Herbst 2005 ist ein eingebrachter Gesetzentwurf erstmal auf Eis gelegt worden.
Fazit: Gerade für Selbständige, Freiberufler oder Unternehmer macht die Rürup Rente Sinn, denn an das zur Altersvorsorge angesparte Geld kommt im Falle einer Insolvenz kein Gläubiger heran.
Wenn Sie sich kostenlos und unverbindlich über die Rürup Rente informieren wollen, so können Sie mit dem nachfolgenden Fragebogen ein individuell zugeschnittenen Vorschlag zur Rürup Rente anfordern.
Zurück zur Übersicht der Finanznachrichten oder direkt zur Rubrik Geldanlage und Kapitalanlage, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Steuern, Firmenversicherung, Baufinanzierung oder Allgemeine Finanzthemen.
|