Finanzdienstleister als Vermittler von Geldanlagen müssen Kunden bei der Geldanlage über ein mögliches Risiko des Totalverlustes aufklären.
Diese Pflicht der Finanzdienstleister ändert sich auch nicht, wenn ein Anleger akademisch gebildet ist und Kontakte zu Finanzkreisen oder andere Finanzdienstleister hat.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg, AZ. 1 U 78/05 hervor.
Fazit: Finanzdienstleister können sich auch bei Akademiker nicht aus der Verantwortung stehlen.
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