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Die Körperschaftssteuer kann man als Einkommenssteuer der juristischen Personen, also auch die der Aktiengesellschaften bezeichnen.
Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland müssen für Gewinne Körperschaftsteuer zahlen. Sie beträgt einheitlich25 Prozent, bzw. nach altem Recht 30 Prozent. Die Körperschaftsteuer verringert die Dividende eines Aktionärs oder eines Fondssparers, da die Anrechenbarkeit der Körperschaftssteuer beim Aktionär entfallen ist, also die Bank den Aktionären maximal 75 Prozent der Dividende auszahlen kann. Die für den Fiskus einbehaltenen 25 Prozent des Gewinns werden dem Aktionär also nicht mehr ausgezahlt, sondern als Steuer abgeführt.
Als Ausgleich für den Wegfall der Anrechenbarkeit werden Dividenden für den Aktionär nur noch nach dem neuen Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte versteuert, wodurch sich die Rendite der Aktienanlage entsprechend erhöht.
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