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Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand der Aktiengesellschaft einberufen und terminiert. Zu einer Hauptversammlung wird nur derjenige eingeladen, der Stammaktien der Aktiengesellschaft besitzt.
Auf der Hauptversammlung wird allgemein über die Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals der Gesellschaft entschieden und der Vorstand und der Aufsichtsrat stellen den Antrag zur sogenannten Entlastung.
Außerdem werden auf der Hauptversammlung beispielsweise Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung beraten und die Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt.
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