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Mit » Grauer Kapitalmarkt « werden die Anbieter oder Angebote des Kapitalmarktes bezeichnet, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Also der Bereich der Geldanlage und Finanzdienstleistungen, der nicht von Banken, Sparkassen und Versicherungen oder der mit ihnen verbundenen Unternehmen bedient wird.
Die Geldanlage Geschäfte der Banken, Sparkassen, Investment-Gesellschaften, Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen werden staatlich überwacht.
Zuständig für die Aufsicht sind die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für den Wertpapierhandel und für das Versicherungswesen.
Die auf dem Grauen Kapitalmarkt tätigen Anbieter unterliegen dagegen kaum einer Kontrolle. Aus diesem Grund ist die unseriöse Zahl der Angebote dort sehr hoch.
Deshalb muss seit 1998 ein Teil der Vermittler und Vertriebe von Finanzdienstleistungen ihre Tätigkeit beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen anzeigen. Aber ein großer Teil wurde durch den Gesetzgeber davon ausgenommen.
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