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Mit Finanzierungsschätze bezeichnet man abgezinste Schatzanweisungen des Bundes. mit denen der Bund seine Aufgaben finanziert.
Finanzierungsschätze haben eine relativ kurze Laufzeit von bis zu zwei Jahren und gehören damit zu den Geldmarktpapieren.
Finanzierungsschätze haben eine Mindestanlage von 500 Euro, können nicht vorzeitig gekündigt werden und werden nicht an der Börse gehandelt. Man kann aber Finanzierungsschätze an jemand anderen verkaufen und ihm die Rechte übertragen. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich und Sparprogramme kann man nur in der Form bekommen, dass der Mindestanlagebetrag vorher angesammelt werden muss.
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