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Mit der Bardividende bezeichnet man den um die Körperschaftsteuer gekürzten Gewinn, den Aktiengesellschaften als Dividende an ihre Aktionäre auszahlen.
Die Bardividende, die dann tatsächlich an den Aktionär ausgezahlt wird, errechnet sich aus der Differenz von der Bruttodividende abzüglich der Körperschaftssteuergutschrift.
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