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Altersvorsorge - Sondervermögen - Fonds ( AS-Fonds ) gehören zu den Anlageformen, die nach dem Altersvermögensgesetz staatlich gefördert werden können.
Dabei sind einige Voraussetzungen für einen Altersvorsorge - Sondervermögen - Fonds ( AS-Fonds ) vom Gesetzgeber getroffen worden.
Festgelegt wurde, dass das Fondsvermögen zu mindestens 51 Prozent in Sachwerte angelegt werden muss, also z.B. Immobilien und Aktien. Dabei darf der Aktienanteil aber nicht mehr als 75 Prozent und nicht weniger als 21 Prozent betragen. Höchstens 31 Prozent des Fondsvermögens können Investitionen in Immobilien sein. Falls der AS Fond ungesicherte Fremdwährungsrisiken hat, müssen diese auf maximal 30 Prozent des AS Fonds - Vermögens begrenzt werden.
Vor Ablauf des AS Fonds - Vorsorge - Sparplans muss die Fondsgesellschaft dem Anleger anbieten, sein Kapital kostenlos in sichere Wertpapiere und Rentenfonds oder Geldmarktfonds umzuschichten. Nachfolgend können Sie weitere Informationen und einen individuellen und natürlich kostenlosen Vorschlag zur sicheren und renditestarken Geldanlage anfordern.
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