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Den Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet man als Aktie. Der Aktionär erwirbt mit dem Kauf dieser Anteilsrechte (Aktien) einen Anspruch auf die Beteiligung am Jahresgewinn, der sogenannten Dividende.
Man kann Aktien einteilen in folgende Kategorien:
Inhaberaktien: Bei den Inhaberaktien wird der Inhaber der Papiere nicht namentlich genannt. Eigentümer der Aktien ist, wer die Aktien gerade in seinem Besitz hat.
Namensaktien: Bei den Namensaktien werden die Aktien auf eine bestimmte Person namentlich ausgestellt und im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Aus diesem Grund ist ein Inhaberwechsel schwierig und die Aktien eher selten, vornehmlich in Familienbesitz.
Stammaktien: Mit Stammaktien wird eine Beteiligung am Stammkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Besitzer hat auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (AG) ein Stimmrecht.
Vorzugsaktien verbriefen eine Beteiligung am Stammkapital einer AG und gewähren insbesondere bei der Gewinnausschüttung Vorrechte bei den Inhabern. Inhaber von Vorzugsaktien haben häufig kein Stimmrecht, werden dafür aber im Gegenzug bei der Dividendenausschüttung bevorzugt.
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