Durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Beruf weiter auf Dauer auszuüben, ist ein Risiko, das jeden Berufstätigen treffen kann.
Vor allen Dingen in Anbetracht der Leistungen, die von staatlicher Seite heutzutage übernommen werden, ist eine private Absicherung dieses Risikos zu überdenken.
Seit 2001 sehen die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit äußerst karg aus. Seither bilden die Renten wegen Erwerbsminderung die staatliche Leistung, die zuvor gültige Berufsunfähigkeitsrente entfiel durch das Inkrafttreten dieser Neuregelung, ebenso die gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit. Anspruchsvoraussetzungen für die Renten wegen Erwerbsminderung sind generell eine Wartezeit von 60 Monaten, wobei eine vorzeitige Erfüllung dieser unter Umständen denkbar ist, und die Zahlung von wenigstens 36 Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung innerhalb der letzten 60 Monate vor der Erwerbsminderung. Zudem nimmt das Leistungsvermögen auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente erheblichen Einfluss. Allerdings stehen Beruf oder Qualifikation nicht im Mittelpunkt, die allgemeine Einsetzbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wird in Bezug auf das Leistungsniveau des Betroffenen betrachtet.
Ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden pro Tag bedingt üblicherweise eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein tägliches Leistungsvermögen von sogar unter drei Stunden obligatorisch. Als dritte Form verbleibt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Diese kann jedoch nur von vor dem 02. Januar 1961 Geborenen in Anspruch genommen werden, sofern jene laut Definition der gesetzlichen Berufsunfähigkeit berufsunfähig sind - also weniger als sechs Stunden am Tag ihrem oder einem zumutbaren Beruf nachgehen können. Daneben existieren einige weitere Sonderbestimmungen.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Wer seine zuletzt hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang verrichten kann, wird von staatlicher Seite aus längst nicht gleich als erwerbsgemindert eingestuft. Und selbst wenn die überaus strengen Bedingungen vollständig erfüllt sind und Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, entspricht dies nur selten einer ausreichend finanziellen Unterstützung.
Um sich zusätzlich finanziell bei einer Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung oder eines Unfalles zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine eigenständige Police, die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist indes an eine andere Versicherung gebunden. Als Hauptversicherung für eine BUZ - Abkürzung für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - kommen vor allen Dingen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in Betracht.
Eine Absicherung der persönlichen Arbeitskraft und der damit verbundenen finanziellen Sicherheit mit einer Berufsunfähigkeitrente gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, über die besonders jüngere Arbeitnehmer und Selbständige nachdenken sollten.
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Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Verbund mit einer Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Option, gleich zwei Risiken finanziell abzudecken - die Berufsunfähigkeit und den Todesfall. Da die Risikolebensversicherung den Tod des Versicherten finanziell absichert und damit die Hinterbliebenen, ist kein Sparanteil für das Erlebensrisiko erforderlich, wie bei einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung.
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen kombiniert mit einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung können die Risiken Berufsunfähigkeit, Erlebensfall und sogar Todesfall einschließen. Letzteres besteht, wenn die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe beim Tod des Versicherten beziehen oder die bereits gezahlten Prämien gegebenenfalls einschließlich erzielter Überschüsse geleistet werden. Allerdings kostet dieser umfangreiche Schutz oftmals auch mehr.
Der zentrale Punkt einer Berufsunfähigkeitspolice - unabhängig ob Zusatzversicherung oder selbstständiges Vertragswerk - ist die Auszahlung einer Rente im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit. Dabei kommt es normalerweise bereits bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit zum Leistungseintritt des Versicherers. Ein Großteil der Versicherungsgesellschaften sieht eine 50 prozentige Berufsunfähigkeit als Auslöser für die Zahlung der gesamten Berufsunfähigkeitsrente vor. Ebenso ist auch die Leistungsstaffelung im versicherten Schadensfall in der Praxis üblich, dabei wird ab einem definierten Grad der Berufsunfähigkeit die Rente anteilmäßig gezahlt und ab einer gewissen Höhe - zum Beispiel 75 Prozent - die komplette Berufsunfähigkeitsrente.
Die Berufsunfähigkeitsrente ist in der jeweiligen Police festgelegt - ebenso wie die explizite Definition des Schadensfalls - und sollte sich am aktuellen Nettoeinkommen orientieren. Zu beachten ist, ob der vorrangig zuletzt ausgeübte Beruf von Belang ist oder ob die Gesellschaft berechtigt ist, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Dieser Umstand kann dazu führen, dass dem Betroffenen im Schadensfall keine Leistung aus der Versicherung zu Teil wird, da er laut Gesellschaft womöglich eine ähnliche, zumutbare oder gar irgendeine Arbeit ausüben könnte. Dies wirkt sich insbesondere negativ aus, weil die Arbeitsmarktlage nicht berücksichtigt wird. Folglich ist zumindest der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ein nicht zu verachtender Vertragsbestandteil, ebenso wie beispielshalber die Höherversicherung ohne wiederkehrende Gesundheitsprüfung.
Weiterhin gehört zum Leistungsumfang einer guten Berufsunfähigkeitszusatzpolice, dass im Falle der Berufsunfähigkeit die Prämien für die Hauptversicherung übernommen werden, was wiederum deren Leistungen garantiert.
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